Platzordnung

1. Allgemeines

Alle Platznutzer und Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Sportanlage pfleglich zu behandeln und eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Sportanlage optisch und technisch in einwandfreiem Zustand bleibt. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Platzverantwortlichen anzuzeigen.

Widerrechtliches Betreten der Sportanlage wird zur Anzeige gebracht!

Das Sportgelände darf ausschließlich während des Trainings- und Spielbetriebes und nur in Anwesenheit einer eingewiesenen Aufsichtsperson (Trainer, Übungsleiter) genutzt werden. Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer der Nutzung die Verantwortung dafür, dass der Platz und seine Nebenanlagen nur im Rahmen der festgelegten Bestimmungen genutzt werden.

Mit dem Betreten der Sportanlage erkennt der Benutzer die Bestimmung der Platzordnung an.

Die Anlage darf an Wochentagen bis maximal 22:00 Uhr genutzt werden. An Wochenenden ist nur der Spielbetrieb erlaubt. Jede weitere Nutzung muss von der Abteilungsleitung genehmigt werden. Späteste Anstoßzeit ist an Wochenenden 17:30 Uhr.

Auf die allgemein gültigen Lärmschutzregeln ist zu achten.

An Feiertagen ist eine Nutzung nur dann gestattet, wenn die durch die Abteilungsleitung genehmigt wird. An stillen Feiertagen ist generell eine Nutzung untersagt.

2. Allgemeine Regeln für die gesamte Platzanlage

Fahrräder sind vor dem Eingang in die Fahrradständer abzustellen. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Das Besteigen, Überklettern und vorsätzliche Beschießen der Zaunanlage sowie der Ballfanggitter ist untersagt.

Es ist darauf zu achten, dass auf der gesamten Platzanlage eine verträgliche Geräuschkulisse vorherrscht und somit die Nachbarn und Anwohner nicht gestört werden.

Die Flutlichtanlage wird nur durch autorisierte Personen ein-/ ausgeschaltet.

Die Verantwortlichen für die Flutlichtanlage tragen eigenverantwortlich Sorge dafür, dass die Stromkosten in Relation zum Nutzen stehen und kein Strom verschwendet wird!

Die Tore sind nach dem Spielbetrieb an den dafür vorgesehenen Orten zu stellen.

Vor dem Betreten der Umkleideräume sind die Schuhe, insbesondere Fußballschuhe, gründlich zu säubern oder vorher auszuziehen.

3. Wesentliche Spielregeln für die Nutzung der Fußballplätze

Die Spiel- und Trainingsbelegung aller Plätze ist auf der Homepage einzusehen. Der Platzwart / die Abteilungsleitung entscheidet über eine ausgewogene Nutzung der Plätze und legt einen Belegungsplan fest.

Bei schlechtem Wetter entscheidet der Platzwart / Abteilungsleitung sowohl im Spielbetrieb, als auch im Trainingsbetrieb über die Nutzung der Plätze.

Koordinations-, Sprint- und Kraftübungen sind grundsätzlich außerhalb der Spielfelder durchzuführen. Aufwärmübungen sollen immer an wechselnden Stellen durchgeführt werden.

Bei Torschußübungen sind die mobilen Tore an wechselnde Standorte aufzustellen.

Die mobilen Tore sind nach dem Training außerhalb des Platzes zu stellen an dafür vorgesehene Plätze zu stellen. Wenn „Platz gesperrt“ aufgestellt oder online markiert ist, ist die Nutzung des betroffenen Platzes verboten. Sind nur Teilbereich als gesperrt markiert, sind diese Bereich nicht zu nutzen.

Nach Punktspielen sind die Tornetze der feststehenden Tore nach oben zu hängen (Bügel hochklappen).

Das Aufwärmtraining der Torleute soll immer außerhalb des Fünfmeterraumes durchgeführt werden.

Der Kunstrasen darf nur mit geeignetem Schuhwerk benutzt werden, dazu gehören Multinoppen, Fußballschuhe mit angegossener Sohle und kurzen Stollen. Keine Schraubstollen und Turnschuhe, diese beschädigen den Kunstrasen und führen zu Verletzungen!

Die Abteilungsleitung und der Platzwart dürfen Nutzungsverbote aussprechen bei nicht geeignetem Schuhwerk, das gilt auch für Gastmannschaften! 

4. Die Benutzerordnung für die Umkleide-, Dusch- und Toilettenräume

Zum Umkleiden sind nur die dafür vorgesehenen Räume zu benutzen. Für die in den Umkleiden abgelagerten Sachen sind die Besitzer selbst verantwortlich. 

Der Verein übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände! Der Zutritt ist nur den Sportlern, Betreuern, Trainern und Schiedsrichtern gestattet. Der Aufenthalt von Tieren in den Umkleideräumen ist verboten.

Die Wasch- und Duschräume stehen nur den berechtigten Nutzern im Rahmen des organisierten Spiel- und Trainingsbetriebes zur Verfügung.

Der Übungsleiter/Betreuer trägt die Verantwortung dafür, dass die Räume nach jedem Gebrauch besenrein verlassen werden, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht, das Licht gelöscht und alle Türen und Fenster verschlossen sind.

Die sanitären Einrichtungen sind sauber zu halten.

Bei Verschmutzungen, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, werden die Reinigungskosten dem Verursacher auferlegt. In den Räumen des Sporttrakts gilt absolutes Rauchverbot.

5. Zuschauer

Die Zuschauer dürfen sich nur an den für sie vorgesehenen Stellen hinter den Markierungen aufhalten. Es ist verboten, die Fußballplätze zu betreten. Beim Kleinfeld ist die „Elternzone“ einzuhalten. Am Kunstrasen halten sich die Zuschauer nur auf der Seite der Zuschauertribüne auf. Den Besuchern von Sportveranstaltungen ist das Mitführen von Gegenständen untersagt, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können.

6. Haftung

Der Verein haftet nicht für Schäden, die den Benutzern aus der Benutzung der Sportanlage entstehen. Der Benutzer der Sportanlage hält den Verein von allen Haftungsansprüchen seiner Mitarbeiter, Mitglieder und sonstiger Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Sportanlage entstehen. Benutzer und Zuschauer haften für die von ihnen zu vertretenden Schäden und Verschmutzungen gegenüber dem Verein.

7. Fundsachen

Auf der Sportanlage gefundene Gegenstände sind unverzüglich beim Platzwart abzugeben. Sie werden 3 Wochen vom Verein verwahrt. Falls die Gegenstände in dieser Zeit nicht abgeholt werden, erhält das Fundbüro der Stadt Königsbrunn die Fundsachen.

8. Hunde und andere Haustiere

Es ist auf der gesamten Anlage verboten Hunde frei laufen zu lassen. Hunde bleiben außerhalb der Spielfelder und Rasenflächen an den Spielfeldern. Nur in Ausnahmefällen ist es gestattet Hunde mit auf die Zuschauertribüne oder Zuschauerflächen zu nehmen. Dies ist mit dem Ordnungsdienst oder dem Verantwortlichen vorab zu klären. In diesem Fall müssen die Tiere angeleint bleiben. Gleiches gilt für andere Tiere, die als Haustiere mitgeführt werden.

9. Verhalten

Grundsätzlich sollen sich alle Sportler und Besucher so verhalten, dass ein gefahrloser und ordnungsgemäßer Spiel- und Trainingsbetrieb gewährleistet ist. Beleidigungen, Beschimpfungen und Handgreiflichkeiten sind zu unterlassen. Dies ist ein Sportanlage für sportliche Wettkämpfe. Auch wenn es einmal „hart“ zur Sache geht gilt das Motto: bleibt fair!

10. Ordnung und Sicherheit auf der Anlage

Den Anordnungen des Platzwartes, des Ordnungsdienstes, dem Verantwortlichen und der Abteilungsleitung, vertreten durch den Abteilungsleiter, Jugendleiter und deren Stellvertreter, ist Folge zu leisten. Die Heizgeräte werden ausschließlich von den Trainern, Betreuern und den Platzwart eingeschaltet. Die Warmwasserversorgung wird nur vom Platzwart, Abteilungsleiter oder einem Beauftragtem bedient. Keines Falls erfolgt die Bedienung durch Spieler oder Fremden Personen.Der verantwortliche Trainer oder Betreuer ist für die Handhabung, Nutzung und eventuelle Reinigung der Trainingsgeräte verantwortlich.Die Geräte werden nach der Nutzung wieder in die dafür vorgesehenen Fächer oder Halterungen zurückgelegt. Verkaufsstände am Spielfeld werden nach der Nutzung wieder in die dafür vorgesehenen Lageräume zurück gebracht. Anfallender Müll wird in die Mülltonne entsorgt.Jegliche Werbung die nicht vom Verein genehmigt wurde ist zu unterlassen. Flyerverteilung, Anbringen von Plakaten oder Transparenten bedürfen einer Zustimmung des Vereins. 
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Platzordnung verstoßen, können vom Platzwart, Abteilungsleiter, dessen Vertreter, dem verantwortlichen Trainer oder Betreuer oder vom Ordnungsdienst von der Sportanlage ausgeschlossen werden. 
Alkoholisierten Personen kann der Zutritt zum Gelände verweigert werden. 
Je nach Schwere des Verstoßes können Zuwiderhandelnde auf Zeit oder auf Dauer von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden. 
Unberührt bleiben straf- und haftungsrechtliche Vorschriften. 

11. Verhinderung von Unfällen

Der Übungsbetrieb ist so durchzuführen, dass Sportler und Besucher nicht gefährdet oder verletzt werden. Es sind nur Trainingsgeräte zu nutzen, die in einem einwandfreien Zustand sind und dem Zweck entsprechen. Schäden die während des Spiel- oder Trainingsbetriebes entstehen oder festgestellt werden, sind sofort zu melden.12. SchlussbestimmungenAußnahmen zu dieser Platzordnung / Hausordnung bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Abteilungsleitung.