Fußball - TSV Königsbrunn e.V.
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Vereinsneuigkeiten

Veranstaltungsort:
Tagesordung:
Grundlage für die Abteilungs- und Jugendversammlung, ist die Satzung des
TSV Königsbrunn. https://www.tsv-koenigsbrunn.de/satzung/
Auszug zum Stimmrecht
§ 5 Stimmrecht und Wählbarkeit
a) Mitglieder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können das aktive, ab dem vollendeten 17. Lebensjahr das passive Wahlrecht ausüben.
b) Kinder und Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr haben kein Stimmrecht.
c) Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Abteilungsversammlung und Delegiertenversammlung als Gäste teilnehmen.
d) Eine Stimmübertragung ist nicht zulässig.
Anträge müssen mindestens 7 Tage vor der Versammlung in schriftlicher Form bei der Abteilungsleitung eingereicht werden.
Wir hoffen auf rege Teilnahme
mit sportlichen Grüßen
Abteilungsleitung Fußball TSV Königsbrunn
Aktuell: ausgebildete 24 Lizenztrainer | moderne Sportanlage | familiärer Charakter | starker Zusammenhalt | Altersübergreifende Zusammenarbeit | modernes Equipment | zukunftsorientiertes Konzept | stabile Finanzen | Mannschafts-APP