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Einladung zur außerordentlichen Abteilungsversammlung mit Neuwahlen

31. Aug. 2026, um 10.17 Uhr
außerordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen Fußball TSV Königsbrunn e.V.

Liebe Mitglieder, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

hiermit laden wir alle Mitglieder der Abteilung Fußball gemäß § 16 der Satzung des TSV Königsbrunn e.V. zur außerordentlichen Abteilungsversammlung mit Neuwahlen ein.


Jugend-Versammlung mit Neuwahl des Jugendleiters

Datum: Dienstag, 15.09.2026

Beginn: 18:00

Ort: Sportzentrum West, Königsallee 5, 86343 Königsbrunn

Für die Wahl des Abteilungsjugendleiters beginnt um 18:00 Uhr. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Abteilung, die am oder vor dem 15.09.2017 geboren wurden. Sie müssen persönlich anwesend sein (am besten in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person). Zusätzlich sind alle Mitarbeiter der Abteilungsjugend wahlberechtigt (Trainer und Funktionäre).


Alle stimmberechtigten Jugendlichen werden gebeten, pünktlich anwesend zu sein. Nicht wahlberechtigte Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Erziehungsberechtigte sind ebenfalls herzlich eingeladen, können jedoch nur als Gäste teilnehmen, sofern sie nicht selbst stimmberechtigte Mitglieder der Abteilung sind.


Im Anschluss, 19:00 Uhr beginnt die außerordentliche Versammlung mit Neuwahl des Abteilungsleiters und des Kassenwartes.


Versammlung mit Neuwahl der Abteilungsleitung

Die außerordentliche Abteilungsversammlung ist erforderlich, weil der bisherige Abteilungsleiter sein Amt niederlegt. Außerdem ist durch Umstrukturierung die Wahl eines neuen Kassenwartes nötig.


Für die Wahl des Abteilungsleiters und des Kassenwarts dürfen alle Mitglieder der Abteilung abstimmen, die am Wahltag mindestens 15 Jahre alt sind.

Wer am 15.09.2026 bereits 15 Jahre alt ist oder an diesem Tag 15 Jahre alt wird, darf wählen. Jüngere Mitglieder dürfen bei diesen beiden Wahlen noch nicht abstimmen. Alle Mitglieder, die älter als 15 Jahre sind, sind automatisch wahlberechtigt.


Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung der außerordentlichen Abteilungsversammlung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Informationen zur aktuellen Situation der Abteilung
  6. Bekanntgabe der Amtsniederlegung des bisherigen Abteilungsleiters
  7. Bekanntgabe der Amtsniederlegung des bisherigen Abteilungsjugendleiters und Kassenwarts
  8. Bestimmung der Wahlleitung
  9. Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten
  10. Neuwahl des Abteilungsleiters
  11. Neuwahl des Abteilungsjugendleiters
  12. Neuwahl des Kassenwarts
  13. Bekanntgabe der Wahlergebnisse und Annahme der Wahlen
  14. Informationen zur zukünftigen Organisation und Leitung der Abteilung
  15. Behandlung vorliegender Anträge
  16. Verschiedenes
  17. Schlusswort und Beendigung der Versammlung

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Abteilung, die am Tag der Versammlung das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Dies gilt für alle anstehenden Neuwahlen, einschließlich der Wahl des Abteilungsjugendleiters. Kinder und Jugendliche, die mindestens 15 Jahre alt und Mitglied der Abteilung sind, dürfen somit auch den Abteilungsleiter, den Abteilungsjugendleiter und den Kassenwart wählen.

Eine Übertragung des Stimmrechts auf Eltern, Erziehungsberechtigte oder andere Personen ist gemäß der Satzung nicht zulässig.


Wählbarkeit

Für die Ämter des Abteilungsleiters, des Abteilungsjugendleiters und des Kassenwarts können grundsätzlich Mitglieder kandidieren, die am Tag der Wahl das 17. Lebensjahr vollendet haben.

Interessierte Mitglieder können ihre Kandidatur vorab gegenüber der Abteilungsleitung erklären oder sich während der Versammlung zur Wahl stellen.


Teilnahme von Kindern, Jugendlichen und Eltern

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind nicht stimmberechtigt, können aber als Gäste an der Versammlung teilnehmen.

Auch alle Eltern und Erziehungsberechtigten sind ausdrücklich eingeladen. Im Rahmen der Versammlung werden wichtige Informationen zur zukünftigen Organisation, Leitung und weiteren Entwicklung der Abteilung bekannt gegeben.

Eltern und Erziehungsberechtigte, die nicht selbst Mitglied der Abteilung sind, können als Gäste teilnehmen. Sie besitzen jedoch kein Stimmrecht.


Anträge

Anträge zur Tagesordnung können bis zum [Datum] in Schrift- oder Textform bei [Name, E-Mail-Adresse oder Anschrift] eingereicht werden.


Der Vorstand des TSV Königsbrunn e.V. wird ebenfalls zur außerordentlichen Abteilungsversammlung eingeladen. Da Neuwahlen der Abteilungsleitung stattfinden, ist die Teilnahme des Vorstandes gemäß § 16 d der Satzung erforderlich.

Die Neubesetzung der Ämter ist für die weitere Handlungsfähigkeit und Entwicklung der Abteilung von großer Bedeutung. Deshalb wird um eine zahlreiche Teilnahme der Mitglieder, Jugendlichen, Eltern und Erziehungsberechtigten gebeten.


Mit freundlichen Grüßen


Die Abteilungsleitung

Rico Jahnke, Abteilungsleiter TSV Königsbrunn e.V. Abteilung Fußball

Werner Zahl, Stellvertretender Abteilungsleiter TSV Königsbrunn e.V. Abteilung Fußball

Thomas Koller, Jugendleiter und Kassenwart TSV Königsbrunn e.V. Abteilung Fußball

Königsbrunn, den 31.08.2026

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